Umbauarbeiten in Ihren Wohnungen:

Noch bevor Sie mit Umbau/Sanierungsarbeiten in Ihrer Wohnung beginnen, nehmen Sie Kontakt mit der IMV-Hausverwaltung auf und fragen Sie, ob und ggf. welche behördliche Genehmigungen Sie einzuholen haben.
Erkundigen Sie sich bei unserem Hausinstallateur, der Fa. LATT, falls Sie einen Heizkörpertausch vorhaben, welche Vorbereitungsarbeiten getroffen werden müssen.
Achten Sie bei einem Badumbau, daß die Kabine mittels geeignetem Anstrich wasserdicht ausgeführt wird.
Bitte beachten Sie, daß bei Umbauarbeiten der Bauschutt nicht im Müllraum entsorgt werden darf (Bauschutt ist kein Hausmüll).
Altmöbel, Fernseher, Matratzen und alte Haushaltsgeräte dürfen nicht im Müllraum 'entsorgt' werden , da die Müllabfuhr der MA 48 diese Gegenstände nicht mitnimmt (diese müssen Sie selbst zum Mistplatz der MA 48 bringen).
Schonen Sie Stiegenhäuser, Treppen, Malereien und vor allem die Aufzüge.
Wir weisen deshalb darauf hin, daß Arbeiten in den Stiegenhäusern, wie Fliesen- und Parkettboden zuschneiden, im Zuge einer Wohnungssanierung verboten sind, weil dadurch Wände und Böden verunreinigt werden können. Die Wohnungseigentümer haben in jedem Fall für eine entsprechende Reinigung zu sorgen.
Unsere Aufzüge sind Personenaufzüge und nicht Lastenaufzüge. Und die neuen, umgebauten Aufzüge wollen wir lange Zeit so schön erhalten, wie wir sie übernommen haben.
Deshalb sollten große Möbelstücke und Einrichtungsgegenstände nicht im Aufzug transportiert werden (der Aufzug ist ohnehin klein genug).
Lassen Sie Verpackungsmaterial vom Ihrem Lieferanten wieder mitnehmen, bzw. wenn Sie Verpackungsmaterial selbst entsorgen, zerkleinern Sie es und geben Sie es in die dafür vorgesehenen Containern im Müllraum.

Für die Zeit des Umbaus haben Sie die Möglichkeit, das Stiegen-WC im Keller zu benutzen (gilt auch für die von Ihnen beschäftigten Arbeiter). Fragen Sie bei Ihrem Stiegensprecher / Ihrer Stiegensprecherin nach dem Schlüssel .

Und noch eine Bitte:
Vermeiden Sie lärmende Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und beachten Sie die Ruhezeiten gemäß der Hausordnung.



Wichtig:
Löschung des Pfandrechtes

Die UniCredit Bank~Austria hat Sie vor einiger Zeit informiert, daß unser Hausdarlehen zur Gänze getilgt wurde.
Die vom seinerzeitigen Darlehensgeber der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien veranlasste Eintragung des Pfandrechtes kann nunmehr gelöscht werden.
Dazu benötigen Sie die notariell beglaubigte Pfandauflassungsurkunde, die Ihnen die UniCredit Bank~Austria nach Einzahlung der Spesen und Notariatsgebühren gerne ausstellt.
Mit dieser Pfandauflassungsurkunde können Sie die Eintragung der Löschung des Pfandrechtes für Ihre Eigentumswohnung schriftlich beim Grundbuch des Bezirksgerichtes Donaustadt veranlassen.
Sollten Sie Hilfe brauchen, schreiben Sie mir einfach ein e-mail (die e-mail-Adresse finden Sie auf dem Schwarzen Brett)


Mit diesem Link können Sie ein Musterformular für die Eintragung der Löschung des Pfandrechtes downloaden loeschungdespfandrechtes.pdf [563 KB]