IMV Warteliste auf Garagenplätze

Mit der Errichtung unserer Wohnhausanlage im Jahre 1972/73 wurden gemäß der Wiener Bauordnung 68 Autoabstellplätze für insgesamt 257 Wohneinheiten geschaffen. Damals waren in unserer Wohngegend aufgrund der geringen Bebauung noch genügend Parkplätze vorhanden. Das hat sich in den letzten Jahren grundlegend geändert, da nicht nur die Verbauung dichter wurde, auch der Motorisierungsgrad hat sich erhöht. Die Anzahl der Parkplätze in unserer Wohnhausanlage blieb aber unverändert.
Die errichteten Autoabstellplätze stehen im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer und werden von der jeweiligen Verwaltung an den Wohnungseigentümer vermietet.
Da die Anzahl der Eigentumswohnungen mit der Anzahl der vorhandenen Autoabstellplätze weit auseinanderklafft (ein Abstellplatz für 4 Wohneinheiten), wurde bereits vor vielen Jahren eine Warteliste für einen Autoabstellplatz geschaffen.

Um die Warteliste auf den neuesten Stand zu bringen, (die ältesten Vormerkungen stammen aus dem Jahre 1988) wurden alle derzeit vorgemerkten Personen von der IMV-Hausverwaltung angeschrieben und ihr Interesse nach einem Abstellplatz erhoben, da auch einige Interessenten nicht mehr in unserer Wohnhausanlage wohnen.

Beachten Sie, dass gemäß eines Umlaufbeschlusses aus dem Jahre 1998 nur Eigentümer, die in unserer Anlage wohnen und hauptgemeldet sind und einen PKW/Kombi zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf ihren Namen behördlich angemeldet haben, auf der Warteliste geführt werden können. Pro Eigentümer und Wohneinheit kann nur ein PKW Stellplatz angemietet werden.