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Im Zuge der Errichtung der Wohnhausanlage wurden alle 8 Waschküchen mit je einer Waschmaschine, einer Wäscheschleuder (weil Waschmaschine keinen Schleudergang hatte) und einem Trockengerät, alles Fabrikate von der Fa. Austromat, zum Preis von ATS 333.911,89 ausgestattet. Zur Freischaltung der Geräte wurden AEG Münzautomaten vorgesehen. In der Folge wurden defekte Geräte durch Miele Geräte und in letzter Zeit und auch für zukünftige Anschaffungen durch Electrolux Geräte ersetzt. Noch vor der Einführung des EUR wurden die Münzautomaten durch Chipkartenlesegeräte Fabr. Schulthess ersetzt. Dadurch entfiel das zeitaufwendige Ausheben, das Zählen und Abpacken in 30 Stück Pakete und der halbmonatliche Verkauf der Münzen. Die Aufladeintervalle für die Chipkarten wurden auf viermal im Jahr beschränkt und es wurde somit eine wesentliche Vereinfachung des Handlings gegenüber dem früheren Waschmarkenverkauf erreicht. Dazu kommt noch die Möglichkeit der Rückbuchung des nicht verbrauchten Guthabens, nach Beendigung des Waschganges, während bei den Münzen nicht verbrauchtes Guthaben dem nächsten Nutzer der Waschküche zufiel. Abgesehen von vereinzelt auftretenden Problemen mit Chipkarten, funktionieren die Geräte bisher störungsfrei.
Im Keller jeder Stiege steht jedem Nutzer einer Wohnung in unserer Anlage eine Waschküche zur Verfügung. Voraussetzung für die Benutzung der Waschküchen ist die Einhaltung der Waschküchenordnung und das Eintragen in die Terminliste an der Waschküchentüre mit Namen und Türnummer.
Waschküchenordnung: Die Waschküche ist vom jeweiligen Benutzer im gereinigten Zustand zu hinterlassen, insbesondere sind Waschmittelreste von den Maschinen, Flusen vom Flusensieb und der Bullaugendichtung des Trockners und sonstige Abfälle aus der Waschküche zu entfernen. Eine Reinigung der Waschküche durch Personal der Reinigungsfirma erfolgt nicht ! Die Waschzeiten sind genau einzuhalten. Außerhalb der Waschzeiten ist der Strom zu den Geräten automatisch abgeschaltet (Waschmaschinen- und Trocknertüre geht dann nicht mehr auf! – gilt nur für die Stiegen 3, 6 und 7).
An Sonn- und Feiertagen ist das Benützen der Waschküche nicht erlaubt.
Beachten Sie, daß die Waschküchenbenützung nur den Bewohnern unserer Wohnhausanlage gestattet ist, eine Fremdbenutzung ist ausdrücklich untersagt, ebenso ist das entgeltliche oder unentgeltliche Waschen für fremde Personen untersagt.
Für die Freischaltung der Geräte in der Waschküche benötigen Sie eine Chipkarte, die Sie zum Preis von EUR 9,-- vorher erwerben müssen und mit dem von Ihnen benötigten Guthaben aufladen lassen. Das Aufladen der Chipkarten erfolgt viermal im Jahr zu den in der Jahresvorschau bekanntgegebenen Aufladeterminen im Versammlungsraum (ehemalige Hauswartwohnung) auf der Stiege 6. Wir empfehlen Ihnen die Anschaffung von zwei Chipkarten, wobei Sie immer eine abarbeiten und die zweite in Reserve behalten. Damit ist auch das Risiko bei Verlust geteilt. Als Richtwert sollten Sie für einen Waschgang, bestehend aus 60° Wäsche und Trocknen EUR 2,-- kalkulieren. Die Einnahmen aus dem Aufladen der Chipkarten werden dem Waschküchenkonto gutgebracht und dienen nur zur Bezahlung der verbrauchten Energie (Strom) und zur Reparatur und Anschaffung neuer Geräte. Für Nichtbenützer der Waschküchen fallen daher keine Kosten an.
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