Jeitler-Fida Aufzug


Im Rahmen der Errichtung der Wohnhausanlage wurden die Aufzugsanlagen aller acht Stiegen von der Fa. Ing. Franz Cerny zu einem Gesamtpreis von
ATS 1,292.979,-- eingebaut. Die behördliche Abnahmeprüfung erfolgte durch den Ziviltechniker Ing. Leo Böhm zu einem Gesamtgebührensatz von ATS 10.814,80. Obwohl die Aufzüge in der Bauphase auch als Bauaufzüge eingesetzt waren liefen sie jahrelang ohne wesentliche Störungen. Die Wartungsarbeiten waren manchmal jedoch qualitativ nicht entsprechend und es führte in den ersten Betriebsjahren zu mehrmaligen Wechsel der Wartungsfirmen.
Seit Anfang 1991 haben wir mit der Fa. Thyssen Aufzüge GmbH einen System-Wartungsvertrag abgeschlossen, der ab 1996 jeweils mit 3-monatlicher Frist zum Kalenderjahresende aufkündbar wäre.
Seit Abschluß des Wartungsvertrages mit Thyssen wurden die Aufzugsanlagen zwei mal, in wesentlichen Teilen erneuert.
1993 bis 1994 wurden die Aufzüge von der Fa. Thyssen mit einer ISOSTOP 6 Einfahrtsregelung nachgerüstet. Die Kosten dafür betrugen ATS 563.000,-- +Ust.
Wegen der immer häufiger werdenden Störungen im Relaisteil wurden die Aufzüge 1998 bis 1999 mit einer Mikroprozessorsteuerung LS2 und einer Nordac Frequenzregelung ausgestattet. Gleichzeitig wurden die Einrichtungen einer richtungsempfindlichen Sammelsteuerung für Abwärtsfahrt mitbestellt. Innerhalb des langen Umbauzeitraumes, infolge unserer finanziellen Resurcen, wurden nach Fertigstellung der Aufzüge für die Stiege 2 und 6 die ÖNORM B 2454 geändert und in Kraft gesetzt, die uns untersagte diese Sammelsteuerung bei den zwar bestellten aber nicht rechtzeitig fertiggestellten Umbauten einsetzen zu können. Wir mußten daher, bei sonstiger Nachrüstung auf Innertüren sich mit der Alternative begnügen, daß 2 Aufzüge sammelgesteuert und sechs Aufzüge rufgesteuert zu betreiben sind. Die Gesamtkosten für den letzten Umbau betrugen ATS 1,784.800,--+Ust.
Die Aufzüge sind seit 9. Feber 2003 aus der Garantie und laufen bisher nahezu störungsfrei.

Als Folge der Änderung des Wiener Aufzugsgesetzes LGBl. Für Wien Nr. 38/2001, wonach die Notbefreiung eingeschlossener Personen rund um die Uhr innerhalb von 30 Minuten gewährleistet sein muß, konnten die bisherigen Aufzugswarte dazu nicht verpflichtet werden und es mußte, wie gesetzlich vorgesehen, in alle 8 Aufzüge ein Notrufsystem eingebaut werden, welches den Bestimmungen des obigen Aufzugsgesetzes, mit Fristsetzung per 31.12.2005, entspricht. Weiters mußten Einrichtungen für die monatlichen Betriebskontrollen der Aufzüge, die von den bisherigen Aufzugwarte täglich wahrzunehmen waren, vorgesehen werden.
Mit den Einbau der Einrichtungen für die Notbefreiung, Fernüberwachung und monatlichen Betriebskontrollen wurde die Fa. Thyssen beauftragt und mit ihr ein diesbezüglicher Servicevertrag, mit zehnjähriger Laufzeit, abgeschlossen.
Die Inbetriebnahme des Notrufsystems per 5. November 2004 wurde uns mit Schreiben der Fa. Thyssen angezeigt. Offene Restarbeiten sind bis 19. November 2004 zu erledigen.
Die Kosten den Einbau obiger Einrichtungen betrugen EUR 27.821,18 netto zuzügl. Ust. und den Errichtungskosten der Telekom für die notwendigen Telefonananschluß (01 269 89 52). Die monatlichen Aufwendigen für das Notrufsystem und Hauswartfunktion betragen EUR 607,36 zuzügl. Ust. und den laufenden Gebühren für den Telefonanschluß.

Die bisher ehrenamtlich tätig gewesenen Aufzugswarte legen aus Gründen der Verantwortung per 23. November 2004 ihre Funktion zurück.
Die Hausgemeinschaft dankt den Aufzugswarten für die etwa zweiundzwangigjährige Tätigkeit für die Hausgemeinschaft.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften mußten alle 8 Aufzüge bis 2012 mit Innentüren ausgestattet werden. Die Umbauarbeiten sind abgeschlossen.

Aus gegebenem Anlaß weisen wir darauf hin, daß unsere Personenaufzüge nicht als Lastenaufzüge verwendet werden dürfen.
Achten Sie bitte bei Umbauarbeiten in Ihrer Wohnung, bei der Entsorgung und Lieferung von Möbelstücken, daß der Aufzug nicht benutzt werden darf. Für die Kosten von allfälligen Reparaturen hat der jeweilige Wohnungseigentümer aufzukommen.

Auch beim Transport von Einrichtungsgegenständen über die Stiegen ist darauf zu achten, daß die Stiegenhausmalerei und der Fußboden einschließlich der Treppen geschont werden.

Wenn es zu Verunreinigungen durch Bauarbeiten kommt, achten Sie bitte darauf, daß der Verursacher das Stiegenhaus wieder reinigt.

Dies im Sinne eines gedeihlichen Zusammenlebens in unserer Hausgemeinschaft.