Aufgrund der Änderung im Wiener Aufzugsgesetz, LGBl. 38/2001, ist ab 31. Dezember 2005 eine Rundumverfügbarkeit der Aufzugswarte bindend notwendig. Dies Rundumverfügbarkeit kann ein autorisiertes Betreuungsunternehmen übernehmen. Mit Beschluß des Hausausschusses per 7. September 2004 wurde die Fa. Thyssen mit dem Einbau von Notrufsystemen für die Notbefreiung bei allen 8 Aufzügen und mit der Durchführung der Betriebskontrollen beauftragt. Nach den Umbauten unserer Aufzugsanlagen durch die Fa. Jeitler-Fida wurden auch diese Servicearbeiten auf diese Firma übertragen.